Der TuS Borkum bietet Reisegruppen wie Schulen, Familien, Sportvereinen, Kirchen und ähnlichen Gemeinschaft eine Unterkunft mit Vollverpflegung oder anderen Verpflegungswünschen. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden. An u. Abreisetag gelten als ein Tagessatz. Die Aufnahme im Sport- & Jugendgästehaus erfolgt in der Regel mit Vollpension. Andere Leistungen entnehmen Sie bitte unseren Angeboten. Der Aufenthaltszeitraum ist in der Regel von Montag bis Freitag vorgesehen. Die Gruppen sind verpflichtet für den eigenen Tischdienst im großen Speisesaal sowie für den Dienst in der Spülküche Personen abzustellen. Nur so kann der günstige Tagessatz gehalten werden.
1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4 Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
1.5 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
1.6 Ein Belegungsvertrag kommt mit schriftlicher (auch E-Mail oder Fax) Zusendung des vom Mieter ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformulars und dessen unterschriebener und zurückgesendeter (auch E-Mail oder Fax) Zusage durch den Vermieter zustande.
Die Zahlung für den Aufenthalt im Jugend- & Gästehaus ist spätestens bei der Abreise fällig. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
3.1 Der Vertragsabschluss ist bindend. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei Gastaufnahmeverträgen kein allgemeines gesetzliches kostenfreies Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
3.2 Dem Gast oder dem Reiseveranstalter wird zur Vermeidung von Missverständnissen empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich an das Sport- & Jugendgästehaus zu richten, wobei die Rechtzeitigkeit der Zugang beim Gästehaus maßgeblich ist.
3.3 Das Sport- & Jugendgästehaus hat die nachfolgenden Teilvergütungspauschalen unter Berücksichtugung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Belegungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Belegeleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung unter Punkt 4 mit der jeweiligen Stornostaffel auf Basis des Belegungspreises berechnet.
4.1 Kostenfreie Stornierungen sind bis 180 Tage vor Anreise möglich. Danach gelten folgende Stornobedingungen:
4.2 Bei allen Stornierungen erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro.
4.3 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in anspruch genommen werden.
4.4 Vor Anreise bereits getätigte Angaben bei der Gästeerfassung zur Erstellung der Gästekarten (Gästebeitrag) sind von einer Erstattung beim Vermieter grundsätzlich ausgeschlossen und werdem dem Gast zu 100 % in Rechnung gestellt.
4.5. Das Sport- & Jugendgästehaus als Vermieter empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des TuS Borkum zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Anfragen über die
Geschäftsstelle TuS Borkum
Hindenburgstraße 97
26757 Borkum.
Am Anreisetag stehen dem Gast das Gästehaus, das Zimmer oder die Ferienwohnung in der Regel ab 16:00 Uhr zur Verfügung .
6.1 Abreise bis 11:00 Uhr. Die Unterkünfte müssen am Abreisetag bis 09:00 Uhr geräumt sein. Ihr Reisegepäck können Sie in von uns bereit gestellten Räumen bis zur Abfahrt unterstellen.
7.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
7.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese in der Geschäftstelle zur Verwahrung abgegeben wurden.