Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesen des Protokolls der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Berichte der Spartenleiter
5. Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl des 2. Vorsitzenden, Sportwarts, der Frauenwartin, 1. Beisitzer, Ehren- und Ältestenrat, Rechnungsprüfer
8. Beschlussfassung über vorliegende Anträge – Anträge müssen mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.
9. Ehrung langjähriger Mitglieder
10. Anfragen, Anregungen, Verschiedenes
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